Selbstverpflichtung
Barrierefreiheit
Stand: Juli 2026
Barrierefreiheit ist bei Webdesign Münster kein Zusatz, sondern Grundlage. Diese Website orientiert sich an den Richtlinien WCAG 2.2 Stufe AA und der Norm EN 301 549 – derselben Grundlage, die auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) heranzieht.
Was diese Website barrierefrei macht
- Sauberer, semantischer HTML-Aufbau mit logischer Überschriften-Struktur
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, mit klar sichtbarem Fokus
- Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Text)
- Skalierbarer Text ohne Verlust von Inhalt oder Funktion
- Aussagekräftige Alternativtexte für bedeutungstragende Bilder
- Respektiert „prefers-reduced-motion“ – Animationen lassen sich abschalten
- Responsives Layout vom Smartphone bis zum großen Bildschirm
- Ein „Zum Inhalt springen“-Link für Tastatur- und Screenreader-Nutzung
Stand der Umsetzung
Ich strebe für diese Website durchgängig die Konformität mit WCAG 2.2 AA an und prüfe neue Inhalte entsprechend. Sollte Ihnen dennoch eine Barriere begegnen, ist das ein Fehler meinerseits – und ich bessere ihn gern nach.
Eine Barriere melden
Sind Sie auf ein Hindernis gestoßen oder können Inhalte nicht nutzen? Schreiben Sie mir kurz – ich kümmere mich darum.
Thomas KraaibeekE-Mail: info@webdesignmuenster.com
Telefon: 0159 06269275
Und Ihre Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet vor allem Onlineshops und andere verbrauchergerichtete Transaktionsdienste zur Barrierefreiheit. Reine Informationsseiten – etwa vieler Praxen, Kanzleien oder Handwerksbetriebe – fallen häufig nicht darunter, und für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz) bestehen zusätzliche Ausnahmen. Ob Ihre Website betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab.
Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit ohnehin: Sie erreichen mehr Menschen, verbessern die Nutzbarkeit für alle und sind bei einer künftigen Verschärfung auf der sicheren Seite. Ich baue Ihre Website von Anfang an barrierefrei – ohne Aufpreis. Mehr dazu auf der Seite Websites für Praxen oder direkt im Erstgespräch.
Diese Einordnung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.