Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem erreichen mich in Münster regelmäßig Anfragen von Unternehmern, die eine einfache Frage haben: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein, und was passiert, wenn nicht? Dieser Artikel ordnet die Lage sachlich ein, erklärt, wer betroffen ist, was der Standard WCAG 2.2 AA praktisch bedeutet, und wie Sie eine Seite konform aufstellen. Vorab ein wichtiger Hinweis: Das ist eine informierende Einordnung, kein Rechtsrat. Ob Ihr konkreter Fall unter das Gesetz fällt, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Was ist das BFSG und seit wann gilt es?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und digitaler Dienstleistungen für Verbraucher dazu, diese barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind anerkannte technische Standards, in der Praxis vor allem die WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Das Gesetz ist also kein abstrakter Appell, sondern eine konkrete Pflicht für eine klar umrissene Gruppe von Anbietern. Im Web betrifft es Angebote, die sich an Endkunden richten und über die eine geschäftliche Transaktion läuft. Die technische Referenz dahinter ist die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG verweist. Wenn Sie also lesen, dass Ihre Seite WCAG 2.2 AA erfüllen muss, ist das die praktische Übersetzung der gesetzlichen Anforderung.
Welche Websites fallen unter die BFSG-Pflicht?
Betroffen sind vor allem Websites mit Verbraucher-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten, Bezahlvorgänge und vergleichbare digitale Angebote für Endkunden. Eine rein informierende Website ohne Verkauf oder Buchung ist davon in der Regel nicht erfasst. Maßgeblich ist, ob über die Seite eine geschäftliche Transaktion mit Verbrauchern abgewickelt wird.
Konkret bedeutet das für typische Geschäftsmodelle:
- Klar betroffen: Online-Shops, Onlinebanking, Buchungsplattformen, Ticketverkauf, Apps mit Kaufabschluss, Kundenportale mit Login.
- Häufig betroffen: Praxen oder Dienstleister mit Online-Terminbuchung, Restaurants mit Reservierungssystem, jede Seite, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können.
- In der Regel nicht betroffen: reine Imageseiten, die nur informieren, eine Kontaktseite ohne Buchung, klassische B2B-Angebote ohne Verbrauchergeschäft.
Gerade die mittlere Kategorie sorgt für Unsicherheit. Eine Arztpraxis mit eingebundener Online-Terminbuchung bewegt sich näher an der Pflicht als eine Praxis, die nur Sprechzeiten und Telefonnummer zeigt. Ich gehe darauf in meinem Bereich für Praxen genauer ein, weil dort Terminbuchung und sensible Zielgruppen besonders relevant sind.
Welche Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen und B2B?
Das BFSG kennt zwei wichtige Entlastungen. Erstens richtet sich das Gesetz an Geschäfte mit Verbrauchern, reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug sind grundsätzlich nicht erfasst. Zweitens gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, eine Ausnahme: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Diese Ausnahme greift jedoch nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Grenze wird oft missverstanden:
| Kriterium | Pflicht wahrscheinlich | Ausnahme möglich |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Verbraucher (B2C) | reines B2B |
| Unternehmensgröße | ab 10 Mitarbeitende / über 2 Mio. € | unter 10 / bis 2 Mio. € (nur Dienstleistung) |
| Angebot online | Shop, Buchung, Kundenkonto | reine Information |
| Produkt vs. Dienstleistung | Produkt: keine Größenausnahme | Dienstleistung: Größenausnahme möglich |
Wichtig: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme ist kein Freifahrtschein. Sobald ein Produkt im Spiel ist, greift sie nicht. Und auch wenn Sie heute unter der Schwelle liegen, kann sich das mit Wachstum ändern. Ob Sie sich auf eine Ausnahme berufen können, ist eine juristische Bewertung des Einzelfalls. Diese Tabelle ersetzt keine Prüfung, sie hilft Ihnen nur, das Gespräch mit Ihrer Rechtsberatung vorzubereiten.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA in der Praxis?
WCAG 2.2 AA ist der technische Standard, an dem Barrierefreiheit gemessen wird. Praktisch heißt das: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, klar beschriftete Formulare, eine logische Überschriftenstruktur und Inhalte, die auch von Screenreadern korrekt vorgelesen werden. Es geht um echte Nutzbarkeit, nicht um ein Häkchen im Quellcode.
Damit das greifbar wird, hier die Punkte, die in meinen Audits am häufigsten auffallen:
- Kontraste: Hellgraue Schrift auf Weiß sieht edel aus, ist aber für viele Menschen kaum lesbar. WCAG 2.2 AA fordert ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
- Tastaturbedienung: Jede Funktion, also Menüs, Formulare, Slider, muss ohne Maus erreichbar sein. Der Tastaturfokus muss sichtbar bleiben.
- Alternativtexte: Bilder, die Information transportieren, brauchen eine Textbeschreibung. Rein dekorative Bilder werden bewusst ausgeblendet.
- Formulare: Jedes Eingabefeld braucht ein verbundenes Label, Fehlermeldungen müssen verständlich und zuordenbar sein.
- Struktur: Eine saubere Reihenfolge von Überschriften (H1, H2, H3) und semantisches HTML helfen Screenreadern, die Seite zu erschließen.
Diese Anforderungen sind kein Hexenwerk, aber sie betreffen Design und Technik gleichermaßen. Eine ausführliche, fortlaufend gepflegte Übersicht finden Sie auf meiner Seite zur Barrierefreiheit. Bei mir ist die Umsetzung nach WCAG 2.2 AA übrigens in jedem Projekt enthalten, nicht als teures Extra, sondern als Teil sauberer Arbeit. Wie ich das im Webdesign konkret aufbaue, erkläre ich dort im Detail.
Welche Risiken drohen bei Nichtbeachtung?
Bei Verstößen können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden Mängel beanstanden, Nachbesserung verlangen und im Extremfall die Bereitstellung einer Dienstleistung untersagen. Je nach Verstoß sind auch Bußgelder möglich. Hinzu kommen praktische Risiken wie Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände sowie Reputationsschäden. Die genaue rechtliche Bewertung gehört in jedem Fall in fachkundige Hände.
Über die juristische Seite hinaus gibt es einen handfesten wirtschaftlichen Aspekt: Eine Seite, die ein erheblicher Teil Ihrer potenziellen Kunden nicht bedienen kann, verliert Umsatz, ganz unabhängig vom Gesetz. Menschen mit Seheinschränkung, motorischen Einschränkungen oder einfach einer schlechten Internetverbindung profitieren alle von einer aufgeräumten, schnellen, gut strukturierten Seite. Barrierefreiheit und gute Nutzererfahrung gehen Hand in Hand, und beides zahlt zusätzlich auf Ihre Sichtbarkeit ein, etwa über die lokale Auffindbarkeit in Münster und im Münsterland.
Was Sie vermeiden sollten, sind die beiden Extreme: erstens Panik, die zu überstürzten und teuren Pseudo-Lösungen führt, und zweitens Ignorieren in der Hoffnung, es werde schon niemand prüfen. Beides ist riskant. Der nüchterne Weg ist eine ehrliche Bestandsaufnahme.
Wie mache ich meine Website barrierefrei?
Der pragmatische Weg beginnt mit einem Audit: Wo steht Ihre Seite heute gegenüber WCAG 2.2 AA? Daraus ergibt sich eine priorisierte Liste, die mit den größten Barrieren startet, also Kontrast, Tastaturbedienung und Formulare. Kleine Korrekturen lassen sich oft schnell umsetzen. Liegen die Probleme tiefer in Struktur und Technik, ist ein Relaunch der saubere und meist günstigere Weg.
So gehe ich typischerweise vor:
- Audit und Priorisierung: technische und gestalterische Prüfung, dokumentierte Mängelliste, klare Reihenfolge nach Schwere und Aufwand.
- Quick Wins umsetzen: Kontraste anheben, Alternativtexte ergänzen, Fokus-Stile reparieren, Formular-Labels nachziehen.
- Struktur prüfen: Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML korrigieren, wo nötig.
- Testen mit echten Werkzeugen: Tastatur-Durchlauf, Screenreader-Stichproben, automatisierte Checks als Ergänzung, nicht als Ersatz.
- Dokumentieren: Erklärung zur Barrierefreiheit vorbereiten und den Stand festhalten.
Ein wichtiger Punkt: Sogenannte Overlay-Tools, die per JavaScript eine Barrierefreiheit vorgaukeln, lösen die Probleme nicht zuverlässig und können sogar neue schaffen. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Substanz der Seite, nicht in einer aufgesetzten Schicht. Genau deshalb baue ich Seiten von Grund auf schnell und vorgerendert, sodass Struktur und Performance bereits stimmen.
Wenn Ihre bestehende Seite auf WordPress läuft und grundlegend nicht passt, ist ein strukturierter WordPress-Relaunch oft sinnvoller als endloses Nachbessern. Damit der Zustand auch konform bleibt, sorgt eine laufende Wartung dafür, dass spätere Änderungen die Barrierefreiheit nicht wieder unterlaufen. Eine vollständige Übersicht meiner Leistungen finden Sie unter Leistungen.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Bei mir ist Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA in jedem Festpreis-Paket enthalten, nicht als Aufpreis. Sie zahlen also nicht extra für etwas, das ohnehin zu sauberer Arbeit gehört. Die Preise sind transparent und ohne versteckte Posten kalkuliert, sodass Sie von Anfang an wissen, woran Sie sind.
| Paket | Preis | Geeignet für |
|---|---|---|
| Onepager | 999 € | kompakte Präsenz, eine Seite |
| Business | 1.249 € | mehrseitige Unternehmensseite |
| Pro | 1.999 € | größere Seiten mit mehr Funktionen |
| Individuell | ab 2.500 € | Sonderfälle, Shop- oder Buchungsanbindung |
Alle Pakete kommen aus einer Hand von Thomas Kraaibeek, ansässig in Münster und tätig im gesamten Münsterland. Das bedeutet kurze Wege, einen festen Ansprechpartner und Code, der von Beginn an auf Geschwindigkeit, gute Core Web Vitals und Barrierefreiheit ausgelegt ist. Eine vollständige Aufstellung finden Sie auf der Seite Preise, mehr über die Arbeitsweise im Studio.
Fazit: Klarheit vor Aktionismus
Die wichtigste Erkenntnis zum Stichwort BFSG Website Pflicht ist nüchtern: Nicht jede Seite ist betroffen, aber wer Verbrauchern online etwas verkauft oder eine Buchung anbietet, sollte das Thema ernst nehmen. WCAG 2.2 AA ist gut machbar, wenn Struktur und Technik stimmen, und eine barrierefreie Seite ist ohnehin die bessere Seite. Im Zweifel über die Einordnung Ihres konkreten Falls gehört die rechtliche Bewertung in fachkundige Hände.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Seite heute steht, oder direkt barrierefrei neu aufsetzen wollen, schauen Sie auf die Preise oder melden Sie sich kurz über die Kontaktseite. Ich sage Ihnen ehrlich, was nötig ist und was Sie sich sparen können.