BFSG Website-Pflicht: Muss meine Seite barrierefrei sein?
4. Juni 2026 8 Min. Lesezeit Thomas Kraaibeek
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem stellt sich für viele Betriebe in Münster dieselbe Frage: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein, und was passiert, wenn nicht? Dieser Artikel ordnet die Lage sachlich ein, erklärt, wer betroffen ist, was der Standard WCAG 2.2 AA praktisch bedeutet, und wie Sie eine Seite konform aufstellen. Vorab ein wichtiger Hinweis: Das ist eine informierende Einordnung, kein Rechtsrat. Ob Ihr konkreter Fall unter das Gesetz fällt, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Was ist das BFSG und seit wann gilt es?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und digitaler Dienstleistungen für Verbraucher dazu, diese barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind anerkannte technische Standards, in der Praxis vor allem die WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.
Die Pflicht trifft eine klar umrissene Gruppe von Anbietern. Im Web geht es um Angebote, die sich an Endkunden richten und über die eine geschäftliche Transaktion läuft. Als technische Referenz steht dahinter die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG verweist; über diese Kette landet die gesetzliche Anforderung beim Standard WCAG 2.2 AA.
Welche Websites fallen unter die BFSG-Pflicht?
Betroffen sind vor allem Websites mit Verbraucher-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten, Bezahlvorgänge und vergleichbare digitale Angebote für Endkunden. Eine rein informierende Website ohne Verkauf oder Buchung ist davon in der Regel nicht erfasst. Maßgeblich ist, ob über die Seite eine geschäftliche Transaktion mit Verbrauchern abgewickelt wird.
Konkret bedeutet das für typische Geschäftsmodelle:
- Klar betroffen: Online-Shops, Onlinebanking, Buchungsplattformen, Ticketverkauf, Apps mit Kaufabschluss, Kundenportale mit Login.
- Häufig betroffen: Praxen oder Dienstleister mit Online-Terminbuchung, Restaurants mit Reservierungssystem, jede Seite, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können.
- In der Regel nicht betroffen: reine Imageseiten, die nur informieren, eine Kontaktseite ohne Buchung, klassische B2B-Angebote ohne Verbrauchergeschäft.
Gerade die mittlere Kategorie sorgt für Unsicherheit. Eine Arztpraxis mit eingebundener Online-Terminbuchung bewegt sich näher an der Pflicht als eine Praxis, die nur Sprechzeiten und Telefonnummer zeigt. Ich gehe darauf in meinem Bereich für Praxen genauer ein, weil dort Terminbuchung und sensible Zielgruppen besonders relevant sind.
Welche Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen und B2B?
Das Gesetz entlastet an zwei Stellen. Die erste liegt in der Zielgruppe: Wer ausschließlich mit Geschäftskunden handelt, dem fehlt der Verbraucherbezug, an den das BFSG anknüpft. Die zweite hängt an der Unternehmensgröße und gilt nur für Dienstleistungen; sobald ein Produkt im Spiel ist, greift sie ohnehin nicht. Die Zahlen dazu stehen in der Tabelle unten.
Der Satzbau dieser Schwelle ist leicht misszuverstehen. Die Beschäftigtenzahl und die Finanzkennzahl müssen beide unter der Grenze bleiben, während innerhalb der Finanzkennzahl schon eine der beiden Größen genügt, Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Dazu kommt der Zeitfaktor: Die Schwelle beschreibt Ihren heutigen Stand, und mit der zehnten Einstellung oder einem guten Geschäftsjahr entfällt die Ausnahme.
| Kriterium | Pflicht wahrscheinlich | Ausnahme möglich |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Verbraucher (B2C) | reines B2B |
| Unternehmensgröße | ab 10 Mitarbeitende / über 2 Mio. € | unter 10 / bis 2 Mio. € (nur Dienstleistung) |
| Angebot online | Shop, Buchung, Kundenkonto | reine Information |
| Produkt vs. Dienstleistung | Produkt: keine Größenausnahme | Dienstleistung: Größenausnahme möglich |
Das Raster ordnet Ihren Fall grob ein und ersetzt keine Prüfung. Ob Sie sich am Ende auf eine Ausnahme berufen können, ist eine juristische Bewertung, die den Einzelfall kennen muss.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA in der Praxis?
Hinter der Abkürzung steckt ein Katalog von Erfolgskriterien, geordnet nach vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Die Kriterien sind in drei Stufen gestaffelt, A, AA und AAA. Auf AA verweist die europäische Norm, und AA ist das Niveau, über das im Zusammenhang mit dem BFSG gesprochen wird. Der Standard beschreibt Ergebnisse, die Ihre Seite erreichen muss, und lässt den Weg dorthin offen; ein bestimmtes Aussehen schreibt er nirgends vor.
In der Praxis laufen die Kriterien auf fünf Punkte hinaus:
- Kontraste: Hellgraue Schrift auf Weiß sieht edel aus, ist aber für viele Menschen kaum lesbar. WCAG 2.2 AA fordert ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
- Tastaturbedienung: Jede Funktion, also Menüs, Formulare, Slider, muss ohne Maus erreichbar sein. Der Tastaturfokus muss sichtbar bleiben.
- Alternativtexte: Bilder, die Information transportieren, brauchen eine Textbeschreibung. Rein dekorative Bilder werden bewusst ausgeblendet.
- Formulare: Jedes Eingabefeld braucht ein verbundenes Label, Fehlermeldungen müssen verständlich und zuordenbar sein.
- Struktur: Eine saubere Reihenfolge von Überschriften (H1, H2, H3) und semantisches HTML helfen Screenreadern, die Seite zu erschließen.
Keiner dieser Punkte verlangt Spezialwissen, aber sie fallen in zwei Zuständigkeiten gleichzeitig: Kontrast und Fokus-Stile sind Gestaltung, Labels und Semantik sind Technik. Nachrüstungen scheitern oft daran, dass nur eine der beiden Seiten daran arbeitet. Eine ausführliche, fortlaufend gepflegte Übersicht finden Sie auf meiner Seite zur Barrierefreiheit; die Umsetzung nach WCAG 2.2 AA steckt bei mir in jedem Projekt und in jedem Festpreis. Wie ich das im Webdesign aufbaue, steht dort im Detail.
Welche Risiken drohen bei Nichtbeachtung?
Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder, und damit läuft die Sache als Verwaltungsverfahren in mehreren Stufen ab. Am Anfang steht eine Beanstandung mit einer Frist, in der Sie nachbessern können; die schärferen Mittel bis hin zur Untersagung einer Dienstleistung kommen zum Tragen, wenn in dieser Frist nichts geschieht. Welche Instrumente im Einzelfall greifen und welche Bußgelder in Betracht kommen, ist eine rechtliche Frage und gehört in fachkundige Hände.
Über die juristische Seite hinaus gibt es einen handfesten wirtschaftlichen Aspekt: Eine Seite, die ein erheblicher Teil Ihrer potenziellen Kunden nicht bedienen kann, verliert Umsatz, ganz unabhängig vom Gesetz. Menschen mit Seheinschränkung, motorischen Einschränkungen oder einfach einer schlechten Internetverbindung profitieren alle von einer aufgeräumten, schnellen, gut strukturierten Seite. Barrierefreiheit und gute Nutzererfahrung gehen Hand in Hand, und beides zahlt zusätzlich auf Ihre Sichtbarkeit ein, etwa über die lokale Auffindbarkeit in Münster und im Münsterland.
Teuer wird es, wenn man in Panik überstürzt Pseudo-Lösungen kauft oder abwartet in der Hoffnung, es werde schon niemand hinschauen. Dazwischen liegt eine nüchterne Bestandsaufnahme, die zunächst nur festhält, wo Ihre Seite heute steht.
Wie mache ich meine Website barrierefrei?
Wenn die Entscheidung schon gefallen ist und Sie wissen wollen, wie so ein Projekt konkret abläuft, steht das ausführlich unter Barrierefreie Website erstellen lassen: was ins Angebot gehört, was Sie selbst liefern müssen und wie Sie das Ergebnis am Ende mit Tab-Taste und Zoom selbst abnehmen. Hier geht es weiter um die Frage, ob und wie weit Sie überhaupt betroffen sind.
Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme, und die beantwortet zwei getrennte Fragen: Welche Kriterien verfehlt die Seite, und wie tief sitzt die Ursache. Ein zu blasser Grauton ist eine Zeile CSS. Ein Menü, das sich nur mit der Maus öffnen lässt, hängt schon an der Bauweise der Navigation, und eine Seite, deren Überschriften vom Baukasten nach Schriftgröße vergeben werden, schleppt das Problem in jede Unterseite mit. An dieser Unterscheidung entscheidet sich, ob eine Korrekturliste reicht oder ob ein Relaunch der günstigere Weg ist.
So gehe ich typischerweise vor:
- Audit und Priorisierung: technische und gestalterische Prüfung, dokumentierte Mängelliste, klare Reihenfolge nach Schwere und Aufwand.
- Quick Wins umsetzen: Kontraste anheben, Alternativtexte ergänzen, Fokus-Stile reparieren, Formular-Labels nachziehen.
- Struktur prüfen: Überschriften-Hierarchie und semantisches HTML korrigieren, wo nötig.
- Testen, wo es zählt: ein Durchlauf allein mit der Tastatur, Stichproben mit einer Vorlesesoftware, dazu automatisierte Checks für den messbaren Teil.
- Dokumentieren: Erklärung zur Barrierefreiheit vorbereiten und den Stand festhalten.
Ein Wort zu den Overlay-Tools, die per JavaScript eine Barrierefreiheit über die fertige Seite legen: Sie lösen die Probleme nicht zuverlässig und schaffen mitunter neue, weil sie zur Laufzeit an einer Struktur herumreparieren, die sie nicht kennen. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Substanz der Seite, nicht in einer aufgesetzten Schicht.
Deshalb baue ich so, dass die Substanz trägt: Diese Website liegt als fertiges HTML auf einem Server in Deutschland, kommt ohne Client-Framework aus und lädt kein CDN und keine Schrift von einem Google-Server nach, setzt keine Cookies und legt kein Profil an; entsprechend steht auch kein Cookie-Banner zwischen Ihnen und dem Text.
Wie eine solche Entscheidung im Kleinen aussieht, zeigen die Tabellen in diesem Artikel. Auf dem Handy brauchten sie eine Lösung, und der bequeme Weg wäre table { display: block } gewesen: eine Zeile CSS, und die Tabelle bricht um. Ich habe diese Zeile verworfen, weil das Umschalten des display-Typs die Tabellensemantik für Screenreader aushebeln kann; eine Vorlesesoftware sagt dann nicht mehr zuverlässig an, in welcher Zeile und Spalte man sich gerade befindet. Die Tabellen liegen jetzt in einem scrollbaren Rahmen mit tabindex="0", damit dieser Bereich auch mit der Tastatur erreichbar ist, so wie es WCAG 2.1.1 verlangt.
Der Fehler davor war gröber. Bei 390 Pixeln Breite ragte eine Tabelle über den Rand, und weil für den Seitenkörper overflow-x: hidden gilt, war die letzte Spalte dauerhaft unerreichbar: kein Scrollbalken, kein Wischen, kein Weg an den Inhalt. Ein nachträglich aufgesetztes Overlay hätte daran nichts geändert.
Wenn Ihre bestehende Seite auf WordPress läuft und grundlegend nicht passt, ist ein strukturierter WordPress-Relaunch oft sinnvoller als endloses Nachbessern. Damit der Zustand auch konform bleibt, sorgt eine laufende Wartung dafür, dass spätere Änderungen die Barrierefreiheit nicht wieder unterlaufen. Eine vollständige Übersicht meiner Leistungen finden Sie unter Leistungen.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA steckt in jedem der vier Festpreis-Pakete. Es gibt dafür keine eigene Position auf der Rechnung und keinen Aufschlag. Die Preise werden vorab schriftlich vereinbart, und auch die laufenden Kosten für Domain und Hosting, meist 10 bis 30 € im Monat, weise ich vor dem Start aus.
| Paket | Preis | Geeignet für |
|---|---|---|
| Onepager | 999 € | kompakte Präsenz, eine Seite |
| Business | 1.249 € | mehrseitige Unternehmensseite |
| Pro | 1.999 € | größere Seiten mit mehr Funktionen |
| Individuell | ab 2.500 € | Sonderfälle, Shop- oder Buchungsanbindung |
Alle Pakete kommen aus einer Hand von Thomas Kraaibeek, ansässig in Münster und tätig im gesamten Münsterland. Das bedeutet kurze Wege, einen festen Ansprechpartner und Code, der von Beginn an auf Geschwindigkeit, gute Core Web Vitals und Barrierefreiheit ausgelegt ist. Eine vollständige Aufstellung finden Sie auf der Seite Preise, mehr über die Arbeitsweise im Studio.
Fazit: Klarheit vor Aktionismus
Bei der Frage nach der BFSG Website Pflicht bleibt am Ende ein überschaubarer Befund. Längst nicht jede Seite ist erfasst; wer Verbrauchern online etwas verkauft oder eine Buchung anbietet, sollte die Sache aber ernst nehmen. WCAG 2.2 AA ist gut zu erreichen, solange Struktur und Technik von Anfang an mitspielen, und die Arbeit daran verbessert die Seite für alle anderen Besucher gleich mit. Die Einordnung Ihres konkreten Falls gehört im Zweifel in fachkundige Hände.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Seite heute steht, oder direkt barrierefrei neu aufsetzen wollen, schauen Sie auf die Preise oder melden Sie sich kurz über die Kontaktseite. Ich sage Ihnen ehrlich, was nötig ist und was Sie sich sparen können.
Häufige Fragen
Muss jede Website ab dem BFSG barrierefrei sein?
Nein. Das BFSG erfasst seit dem 28.06.2025 vor allem digitale Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops, Buchungssysteme und Kundenkonten. Eine rein informierende Visitenkarten-Website ohne Verkauf oder Buchung fällt in der Regel nicht unter die Pflicht. Im Zweifel sollten Sie den konkreten Fall rechtlich prüfen lassen.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wichtig: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Ob Sie sie nutzen können, hängt vom Einzelfall ab und sollte geprüft werden.
Was bedeutet WCAG 2.2 AA konkret?
WCAG 2.2 AA ist der technische Standard, an dem Barrierefreiheit gemessen wird. Praktisch heißt das unter anderem: ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, klar beschriftete Formulare und korrekte Überschriftenstruktur. Die EN 301 549 verweist auf diesen Standard als europäische Norm.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörden können Mängel beanstanden, Nachbesserung verlangen und im Extremfall die Bereitstellung einer Dienstleistung untersagen. Bußgelder sind je nach Verstoß möglich. Hinzu kommen praktische Risiken wie Abmahnungen und Reputationsschäden. Die genaue Bewertung ist eine rechtliche Frage.
Wie lange dauert es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Ausgangszustand ab. Eine saubere, neu gebaute Seite ist von Anfang an konform. Bei bestehenden Seiten reicht die Spanne von wenigen Tagen für kleine Korrekturen bis zu einem vollständigen Relaunch, wenn Struktur und Technik grundlegend nicht passen. Ein Audit schafft hier zuerst Klarheit.